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GemS St. Ingbert-Rohrbach

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Gebundene Ganztagsschule

Willkommen

Unsere Gemeinschaftsschule ist seit dem Schuljahr 2017/18 gebundene Ganztagsschule. Die Schule bietet alle Schulabschlüsse (HSA, MBA, Abitur) an. Bei uns wird das Fach Englisch ab Klasse 5 als abschlussrelevante Fremdsprache und Französisch als Sprachkurs unterrichtet.

Das sind wir

Kontakt

Schüler*in werden

News by Gemsi

Das sind wir!

Unser Kollegium

Das Kollegium

Unsere Schulleitung

Konstantinos Kopsachilis (Koordinator in der Schulleitung), Friedrich Kollmar (Konrektor), Susanne Fritz (Schulleiterin), Markus Schwartz (Didaktikleiter), Nicole Noll (Koordinatorin für besondere Aufgaben)

 

Unser Servicepersonal

Sekretariat

Jacqueline Floch

 

Melanie Schneider

 

Hausmeister

Stefan Bastian

Kontakt

Gemeinschaftsschule St. Ingbert- Rohrbach

Wir sind für Sie da! Unterrichtszeiten + Sprechzeiten:

  • St. Ingbert-Rohrbach Sportplatzstraße 3 66386 St. Ingbert-Rohrbach

  • montags bis donnerstags von 7.45 bis 15.45 Uhr

     

     

  • freitags von 7.45 bis 13.05 Uhr

    und nach Vereinbarung

     


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Infos für Neuanmeldungen

Elterninfoabend: 18.12.24 18-19.30 Uhr

Tag der offenen Tür: 18.01.25

Die Gemeinschaftsschule Rohrbach nimmt Anmeldungen von Grundschulkindern für die Klasse 5 entgegen.

Der Anmeldezeitraum hierfür ist vom 12.-18.02.25. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch an.

Die wichtigsten Infos dazu finden Sie hier.

Bei der Anmeldung - auch nach der 5. Klasse - sind vorzulegen:
  • das letzte Zeugnis im Original
  • eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch
Zudem benötigen wir aufgrund des Masernschutzgesetztes:
  • ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht, oder
  • ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, oder
  • eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann, oder
  • eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.
Wichtig: Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser nachgereicht werden.