Elternvertretung

  • Herr Hussong (Kind in 8a) E-Mail: schulelternsprecher@mail.gems-rohrbach.de

  • Herr Schmalenberger (Kind in 6a)

Krankmeldung

Bitte melden Sie Ihr Kind morgens vor der ersten Stunde telefonisch im Sekretariat ab und geben eine schriftliche Entschuldigung Ihrem Kind spätestens 3 Tage nach der Genesung für den/die Klassenlehrer*in mit.

Förderverein

Was ist der Förderverein?

Engagierte Eltern, Vertreter*innen der Gemeinde und motivierte Lehrer*innen haben sich zusammengefunden, um die Schule in ihrer Arbeit zu unterstützen. Dies geschieht zum Wohle der Schüler*innen an unserer Schule.

Welche Ziele hat der Förderverein?

Durch Mitgliedsbeiträge und Spenden außerschulischer Organisationen verfügt der Förderverein über finanzielle Mittel, die er für verschiedene Bereiche des Schullebens einsetzt :

  • Zuschüsse zu Schulveranstaltungen, Lehrfahrten und Freizeiten.

  • Vergabe von Prämien bzw. Preisen an Schüler*innen für besondere Erfolge bei kulturellen und sportlichen Wettbewerben.

  • Wirtschaftliche Hilfe an Schüler*innen in sozialen Härtefällen.

  • Unterstützung bei der Organisation von Schulfesten und anderen Schulveranstaltungen.

  • Hilfen während der Berufsvorbereitungszeit und bei Berufsfindung.

  • Förderung von Unterrichtsprojekten.

  • Spiel- und sporttherapeutische Ausgestaltung der Schule und des Schulhofs, sowie finanzielle Unterstützung der Schule bei der Beschaffung von zusätzlichen Lehrmitteln und Ausstattungen, die vom Schulträger nicht bereitgestellt werden.

Die Mitglieder des Vereins engagieren sich uneigennützig und versuchen, orientiert an den Bedürfnissen der Menschen in unserer Schule, den Schulalltag mitzugestalten.

  • Dazu brauchen wir Ihre Hilfe!
  • Werden Sie Mitglied im Förderverein!
  • Wir freuen uns auf Ihre Mithilfe!

Anmeldeformulare können im Sekretariat der Schule bei Frau Aquilotti abgeholt oder von dieser Webseite heruntergeladen werden.

Bildungs- und Teilhabepaket

Folgende Leistungen sind im Bildungs-und Teilhabepaket enthalten:

  • Zuschuss zum Mittagessen

  • Klassenfahrten / Kita-Ausflüge

  • Soziale u. kulturelle Teilhabe

  • Lernförderung

  • Schülerbeförderung / Fahrtkosten

  • Schulbedarf (Pauschale)

Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?

Kinder und Jugendliche, oder deren Eltern, die zu folgenden Personenkreisen gehören:

  • Grundsicherung (SGB II)

  • Sozialhilfe (SGB XII)

  • Kinderzuschlagbezieher

  • Wohngeldempfänger

  • Asylbewerber (AsylbLG)