Am 12. September 2018 stimmten die Abgeordneten der Europäischen Union über den umstrittenen Artikel 13 ab, mit dem das Urheberrecht reformiert werden soll. Während die Schreinerin ihren Stuhl verkaufen kann, kann ein Urheber sein Werk nur zu Geld machen, wenn er die Nutzungsrechte daran verkauft. Dazu gehört auch das Recht, ein Werk im Internet zu verbreiten. Wer ein Video ohne eine solche Erlaubnis auf YouTube hoch lädt, verstößt gegen das Urheberrecht. Wer haftet für so einen Verstoß? Normalerweise der Jenige der, der den Verstoß begangen hat, also der Nutzer. Das bedeutet konkret: Es kostet Geld. Geld, dass für die Abmahngebühren und Lizenzgebühren gezahlt werden muss. Im Internet lässt sich der Verantwortliche aber oft nicht finden, denn bei YouTube ist ein anonymes Konto schnell eingerichtet. Wer dann stattdessen haftet, soll demnächst eine neue EU-Richtlinie klären. Aktuell verhandeln europäische Politiker über eine Reform. Das bisherige Recht sieht so aus: Neben dem eigentlichen Übeltäter kann auch der Plattformbetreiber, also YouTube, zur Kasse gebeten werden. Allerdings erst, wenn dieser trotz des Hinweises auf einen Rechtsverstoß untätig bleibt.
Artikel geschrieben von Dorian, Klasse 8b