Anmeldemodalitäten
Aufgrund des neuen Masernschutzgesetztes, welches am 1. März 2020 in Kraft tritt, möchten wir Sie noch über das neue Anmeldeverfahren informieren: Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
- das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule
- eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und
- entweder
- einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht, oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, oder
- eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann, oder
- eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.
Wichtig: Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis spätestens 14. August 2020 nachgereicht werden.